Ab Juli 2026 gilt das neue Fischereigesetz.
Alte blaue Fischereischeine behalten bis zum jeweiligen Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern müssen die Fischereiabgabe in NRW leisten. Der Beleg ist mitzuführen und vorzuzeigen.
Inhaber des neuen Fischereischeines NRW müssen zusätzlich zu der Karte ihren Personalausweis und den o.g. Beleg für die Fischereiabgabe mitführen.
Jugendliche bis zum 16. Geburtstag (Jugendfischereischein entfällt) können Angelkarten mit einfachem Altersnachweis erwerben und dürfen dann in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln.
Bei Fragen wenden Sie Sich bitte an die untere Fischereibehörde oder / und den Pächter / Verwalter des zu befischenden Gewässers.
